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Städtebaulicher Wettbewerb - Baugebiet "Hilgenfeld" zu: Bebauungsplan Nr. 813

Vorlagentyp: STMagistrat
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1463

Betreff: Städtebaulicher Wettbewerb - Baugebiet "Hilgenfeld" zu: Bebauungsplan Nr. 813 Zu 1.: Der städtebauliche Ideenwettbewerb zum Baugebiet "Hilgenfeld" wurde am 06.06.2016 bekannt gemacht und wird mit der Preisgerichtssitzung voraussichtlich am 24.11.2016 enden.

Zu 2.: Der Magistrat hat die Planungen Anfang 2015 wieder aufgenommen, nachdem die Bearbeitung einige Jahre ausgesetzt war, um keine Konkurrenzsituation zur Entwicklung des Riedbergs zu erzeugen. Anschließend wurden zunächst notwendige Vorarbeiten durchgeführt, z.B. Begutachtung der Lärmimmissionen, Abstimmungen mit der Deutschen Bahn, artenschutzrechtliche Erhebungen, Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Verkehrserschließung oder Auswahl eines Büros für die Wettbewerbsbetreuung.

Zu 3.: Die weitere Wettbewerbsbearbeitung wird mit dem Ziel durchgeführt, insgesamt maximal 850 neue Wohneinheiten zu schaffen. Dies entspricht rund 60 Wohneinheiten je Hektar und orientiert sich damit an den regionalplanerischen Vorgaben für Standorte im Einzugsbereich vorhandener S- und U-Bahnhaltepunkte. Durch eine räumliche Konzentration des Wohnungsbaus an diesem mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossenen Standort soll die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr verringert werden. Darüber hinaus kann dieses Dichteziel durch das bestehende Verkehrssystem bewältigt werden, ohne an den kritischen Knotenpunkten unzumutbare Zustände zu erzeugen.

Zu 4. und 5.: Für die Wettbewerbsbearbeitung wird die Planung von Kindertagesstätten, geeigneter Lärmschutzmaßnahmen, eines sozialen Treffpunktes, Projekten des generationenübergreifenden Wohnens sowie kleinteiliger Versorgungseinrichtungen genauso vorgegeben wie die Berücksichtigung geförderten Wohnungsbaus und von Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens. Gemäß Beschlusslage der Stadt Frankfurt ist der Magistrat damit beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim geförderten Wohnungsbau 30% und beim gemeinschaftlichen Wohnen 10 bis 15% der Bruttogeschossfläche bzw. der Bauflächen hierfür vorgehalten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2016OFOF 1/10Städtebaulicher Wettbewerb - Baugebiet „Hilgenfeld“ zu: Bebauungsplan Nr. 813Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Mai 2016VV 17Städtebaulicher Wettbewerb - Baugebiet „Hilgenfeld“ zu: Bebauungsplan Nr. 813Anfrage
  3. 24. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    STST 1463Städtebaulicher Wettbewerb - Baugebiet "Hilgenfeld" zu: Bebauungsplan Nr. 813
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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