Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße
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Maßbornstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2014, ST 1460
Betreff: Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im thematisierten Einmündungsbereich der Keltenstraße eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung) angebracht wird, die das Parken auf mehr als 5 Metern verbietet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2014OFOF 166/14Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die MaßbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 8. September 2014OMOM 3376Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die MaßbornstraßeDirektanregung
- 24. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1460Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die MaßbornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab