Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1459
Betreff: Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163 Die Rodungen wurden auf den Flächen einer Baumschule am 23.August 2016 durchgeführt. Auf ca. 7.000 qm Fläche wurden maschinell überwiegend Brombeeren beseitigt. Die Baumschule wird aufgegeben. Die Flächen sind von privat gepachtet und gemäß Pachtvertrag im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, d. h. die Baumschulware ist zu beseitigen. Die Beseitigung von Gebüsch, auch Brombeerverbuschung, vor dem 01. Oktober aufgrund der Vorschriften des § 39 BNatSchG, ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Diese Ausnahme wurde allerdings nicht beantragt und es liegt demzufolge auch keine Genehmigung vor. Daher wurden die Arbeiten durch die Untere Naturschutzbehörde unverzüglich gestoppt. In Bezug auf die Bäume wurde festgestellt, dass es sich, aufgrund der seit ca. 6 Jahren ruhenden Bewirtschaftung, mittlerweile um Wald im Sinne des Forstgesetzes handelt. Für die Rodung der Bäume ist daher eine forstrechtliche Genehmigung erforderlich, sowie eine flächengleiche Aufforstung im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Die forstrechtliche Genehmigung wurde bisher nicht beantragt. Aufgrund fehlender Genehmigungen ist die Rodung als illegal einzustufen. Das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, prüft derzeit den Sachverhalt und wird ggfs. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2016OFOF 91/9Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163Ortsbeiratsantrag · FDP
- 1. September 2016VV 131Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163Anfrage
- 17. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1459Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab