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Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat bekräftigt sein Engagement zum Schutz des innerstädtischen Baumbestands im Rahmen der Planung der Ringstraßenbahn in Preungesheim. Aktuell können jedoch keine konkreten Antworten auf die aufgeworfenen Fragen gegeben werden, da sich die Planung noch in der Vorphase befindet.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat ist generell bestrebt, den innerstädtischen Baumbestand zu schützen. Die aufgeworfenen Fragen können zum aktuellen Stand der Planung noch nicht beatwortet werden.

Bei der beschlossenen Planung zum Projekt Ringstraßenbahn handelt es sich um eine verkehrliche Vorplanung. In dieser Planungsphase werden straßenräumliche und verkehrliche Lösungsmöglichkeiten untersucht und dargestellt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der verkehrlichen Vorplanung ergeben sich die Aufgaben, Betrachtungen zu vertiefen und die weiteren Planungsschritte einzuleiten. Die Begutachtung des Baumbestands erfolgt im Zuge der Entwurfsplanung. Der Magistrat verfasst für alle Bäume, die als kritisch eingestuft werden, entsprechende Baum- und Wurzelgutachten. Die Ergebnisse gehen schließlich in die Gesamtplanung ein und werden spätestens dem Ortsbeirat in Verbindung mit der Bau- und Finanzierungsplanung thematisiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2023OFOF 539/10Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. März 2023OMOM 3732Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in PreungesheimDirektanregung
  3. 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1457Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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