Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat angeregt, Verkehrsspiegel in einem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger Landstraße anzubringen, um die Sicherheit zu erhöhen. Der Magistrat lehnt diesen Vorschlag ab, da der Bereich ausschließlich für Fußgänger vorgesehen ist und Verkehrsspiegel nur für Kraftfahrzeuge gedacht sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Der vom Ortsbeirat genannte Abschnitt ist mit dem Verkehrszeichen 239 ("Sonderweg für Fußgänger) beschildert. Die Nutzung ist also ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten. Verkehrsspiegel hingegen sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2023OFOF 547/10Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2023OMOM 3740Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger LandstraßeDirektanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1455Verkehrsspiegel in dem kleinen Gässchen zwischen Bonameser Haingasse und der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab