Aufhebung des Einbahnverkehrs auf einem Teilabschnitt der Ernst-Abbe-Straße
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Otto-Schott-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Zebrastreifens an der U-Bahnhaltestelle „Uni Campus Riedberg“08.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Otto-Schott-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1454
Betreff: Aufhebung des Einbahnverkehrs auf einem Teilabschnitt der Ernst-Abbe-Straße Die Einbahnstraßenregelung der Ernst-Abbe-Straße und der Otto-Schott-Straße bringt keinerlei verkehrliche Nachteile mit sich. Die Altenhöferallee und Riedbergallee sind so auf kürzestem Weg erreichbar. Diese Verkehrsführung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Bei der Altenhöferallee handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße. Als solche dient diese der Sammlung des Quell- und Zielverkehrs des Riedbergs und der Anbindung dieser Verkehre an die umliegenden Hauptverkehrsstraßen und in die Wohngebiete. Eine Öffnung der Ernst-Abbe-Straße würde nicht nur den Anwohnern dienen, die aus der Tiefgarage ausfahren, sondern gleichzeitig das komplette angrenzende Quartier (Tempo 30 Zone) mit mehr Verkehr belasten. Denn nicht nur direkte Anwohner würden diese Fahrbeziehung nutzen, sondern auch ortsunkundige Nutzer des Einkaufszentrums sowie Bewohner des weiter entfernten Westflügels. Eine Änderung der bestehenden Verkehrsführung, vor allem nur in einem kleinen Teilabschnitt einer Straße, bringt ebenfalls viele Nachteile und Gefahren mit sich. Auch die Parkordnung müsste angepasst werden. In dem gewünschten Teilabschnitt würde der Zweirichtungsverkehr ausschließlich für die ausfahrenden Fahrzeuge der Tiefgarage nutzbar sein. Alle in die Ernst-Abbe-Straße einfahrenden Fahrzeuge müssten dann in Höhe der Tiefgaragenausfahrt auf der Fahrbahn wenden, um den nördlichen Parkstreifen ordnungsgemäß nutzen zu können. Der Anregung wird aus den genannten Gründen daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. März 2019OFOF 427/12Aufhebung des Einbahnverkehrs auf einem Teilabschnitt der Ernst-Abbe-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Mai 2019OMOM 4631Aufhebung des Einbahnverkehrs auf einem Teilabschnitt der Ernst-Abbe-StraßeDirektanregung
- 5. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1454Aufhebung des Einbahnverkehrs auf einem Teilabschnitt der Ernst-Abbe-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab