Höchster Finanzamt
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Reform der Hessischen Steuerverwaltung, die durch die Bündelung von Arbeitsbereichen und die Fusion der Finanzämter in Frankfurt am Main zukunftssicher gestaltet werden soll. Ziel ist es, eine stärkere fachliche Spezialisierung zu erreichen und einen qualitativ hochwertigen Bürgerservice anzubieten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Informationen treffen zu. Begründet wird dieser Schritt wie folgt: Die Hessische Steuerverwaltung reformiert mit zahlreichen Maßnahmen ihre Strukturen, um sich zukunftsfest aufzustellen. Der konsequente bedarfsgerechte Fachkräftenachschub stellt, wie auch die deutliche Verbreiterung der beruflichen Zugangsmöglichkeiten zur Steuerverwaltung und die daraus resultierende fachlich breitere Grundaufstellung, einen weiteren zentralen Baustein für die Zukunftssicherung dar. Eines der Kernanliegen der Strukturmaßnahmen ist die Bündelung von Arbeitsbereichen und die damit einhergehende Möglichkeit der noch stärkeren fachlichen Spezialisierung. Die Verlagerung von in der Verwaltungsstelle Höchst des Finanzamts Frankfurt am Main V / Höchst angesiedelten Arbeitsbereichen u.a. in das Behördenzentrum stellt eine dieser Maßnahmen dar. Dadurch entstehen in den Zielfinanzämtern größere Arbeitsbereiche, die innerhalb des Arbeitsbereichs eine stärkere fachliche Spezialisierung ermöglichen. Komplettiert wird dieses Vorgehen mit einer Fusion der bestehenden fünf Frankfurter Finanzämter. Auch die bestehenden Finanzämter, beispielsweise in Offenbach und Wiesbaden, werden fusioniert, so dass in jeder Stadt ein (starkes) Finanzamt entsteht. Laut Hessischem Finanzministerium konnte Corona-bedingt erst im Juni dieses Jahres mit der Arbeit am Umsetzungskonzept für die Maßnahme begonnen werden. In dem Umsetzungskonzept wird es unter anderem auch um die Frage der Nachnutzung der landeseigenen Liegenschaft gehen. Der Magistrat hat bisher keine eigenen Überlegungen zu einer Nutzung dieser Immobilie durch die Stadt Frankfurt am Main angestellt. Die Hessische Steuerverwaltung hat auf Nachfrage erläutert, dass sie einen hohen Stellenwert auf einen freundlichen, kompetenten und qualitativ hochwertigen Bürgerservice legt. Die in allen hessischen Finanzämtern und auch im Behördenzentrum in Frankfurt eingerichteten Finanz-Servicestellen sowie die Telefon-Finanz-Servicestellen und die Servicehotline für allgemeine Fragen stehen den Bürgerinnen und Bürger rund um alle Fragen zum Thema Steuern zur Verfügung. Gleiches gelte für den digitalen Service unter www.finanzamt.hessen.de. Die Steuerverwaltung könne allen Bürgerservice über die dargestellten Kanäle vollumfassend anbieten. Die Einrichtung eines weiteren Servicepunktes für eine Übergangszeit in Höchst sei vor diesem Hintergrund entbehrlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Februar 2020OFOF 1256/6Höchster FinanzamtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Mai 2020VV 1606Höchster FinanzamtAnfrage
- 17. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1453Höchster FinanzamtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab