Ausweitung Bewohnerparken
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1450
Betreff: Ausweitung Bewohnerparken Der Magistrat befasst sich derzeit mit möglichen Veränderungen der Parkraumbewirtschaftung in mehreren Phasen über einen längeren Zeitraum. Eine räumliche Ausweitung des Bewohnerparkens wird dabei nicht als erste Phase erwogen. Grundsätzlich werden mögliche Folgewirkungen der beabsichtigten Maßnahmen selbstverständlich in den Überlegungen berücksichtigt und über den Stand unaufgefordert berichtet bzw., wenn erforderlich, der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis der Überlegungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2019OFOF 526/11Ausweitung BewohnerparkenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. März 2019OMOM 4449Ausweitung BewohnerparkenDirektanregung
- 5. August 2019Sie sind hierSTST 1450Ausweitung BewohnerparkenStellungnahme
- 6. Mai 2020OFOF 737/11Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 22. Juni 2020VV 1688Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu?Anfrage
- 12. Oktober 2020STST 1845Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu?Stellungnahme
- 11. Januar 2021OFOF 809/11Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 25. Januar 2021OMOM 7196Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?Direktanregung
- 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 110 WochenSTST 815Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab