Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in der Kirschwaldstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1447
Betreff: Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in der Kirschwaldstraße In der Kirschwaldstraße in Höhe der Kreuzung Hügelstraße ist der Verkehr durch das Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrt gewähren) wartepflichtig. Dies gilt auch für abbiegende Fahrzeuge der Hügelstraße. Gemäß Ziffer 3.1, Absatz 1, der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege bei wartepflichtigen Zufahrten nicht mit VZ 350 StVO (Fußgängerüberweg) zu beschildern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2019OFOF 747/10Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in der KirschwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019OMOM 4573Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in der KirschwaldstraßeDirektanregung
- 5. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1447Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in der KirschwaldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab