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Der Klimawandel und dessen Auswirkungen auf das Verkehrswegenetz im Frankfurter Nordwesten

Vorlagentyp: STMagistrat
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1443

Betreff: Der Klimawandel und dessen Auswirkungen auf das Verkehrswegenetz im Frankfurter Nordwesten Vom Magistrat wurde die Koordinierungsgruppe Klimawandel gebildet. Schwerpunkt der Arbeit dieser Koordinierungsgruppe in 2010/2011 war die Formulierung einer lokalen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Der aktuelle Stand hierzu ist im Bericht des Magistrates an die Stadtverordnetenversammlung B113 vom 05.03.2012 dokumentiert. Allerdings ist die Abschätzung der konkreten lokalen Ausprägung des Klimawandels sehr schwierig. Eine konkrete Quantifizierung neuer Bemessungsgrößen für Windlasten, Frosteinwirkung, Regenereignisse etc. ist noch nicht bekannt. Die Koordinierungsgruppe Klimawandel hat es sich zum Ziel gesetzt, zumindest ansatzweise die Kosten für Anpassungsmaßnahmen abzuschätzen. Dies wird in weiteren Schritten erfolgen. a und b) Um mögliche Auswirkungen der zunehmenden Wärmebelastung auch im Verkehrssektor so gering wie möglich zu halten, sind in dem Bericht der Koordinierungsgruppe Klimawandel verschiedene Ziele und Maßnahmen formuliert, die in Überlegungen einfließen, wie sie in der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden können. Wichtig für die Beachtung und auch technische Umsetzung bestimmter Maßnahmen ist der Eingang von möglichen Auswirkungen eines Klimawandels in technische Regelwerke. Zudem erfolgt bei allen Neuplanungen von Straßen bereits seit einiger Zeit der Nachweis, dass der Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen gewahrt sein muss. Die Mindestquerneigungen von Straßen (2,5 %) bilden aus heutiger Sicht einen ausreichenden Schutz vor Aquaplaning.

c) Schon seit der Jahrhundertwende des letzten Jahrhunderts, wurde die thermische Belastung von Bauwerken durch die Bauvorschriften DIN Normen 1055, 1045 usw. berücksichtigt. Die Berücksichtigung der Temperatureinflüsse auf Brückenbauwerke wird in Deutschland durch die einschlägigen DIN-Normen geregelt. Derzeit gültig ist der DIN Fachbericht 101 in der Ausgabe 2009. Die in diesem Regelwerk vorgegebenen, repräsentativen Temperaturgrößen, entsprechen den Außentemperaturen in Deutschland mit einer Wiederkehrperiode von 50 Jahren. Die bemessungsrelevanten Kenngrößen wurden auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und werden im Zuge von Normenanpassungen korrigiert. (Einführung des Eurocode mit nationalem Anhang Juli 2012, bzw. 01. Dezember 2012.) d) Böschungen von künstlich hergestellten Erdbauwerken, werden über deren Boden-eigenschaften und Verhalten in der DIN 1054 geregelt. Daraus ergibt sich die Böschungsneigung. Die Oberfläche von Erdbauwerken wird über Begrünung stabilisiert, so dass auch bei heftigeren Niederschlagsereignissen, der Boden nicht weggeschwemmt wird. In der Regel werden Fachingenieure (Bodengutachter) bei der Planung und Ausführung hinzugezogen. Einwirkungen auf Bauwerke, wie z.B. der Lastfall Temperatur, werden in den gültigen Normen und Regelwerken berücksichtigt. Grundlagen für jegliche Baumaßnahmen, sind geltenden Normen und Regelwerke. Somit werden klimatische Einwirkungen auf Bauwerke in allen Phasen (Planung, Konstruktion, Ausschreibung) berücksichtigt. Auskunftsersuchen vom 22.03.2012, V 334

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2012OFOF 162/8Der Klimawandel und dessen Auswirkungen auf das Verkehrswegenetz in Frankfurt am Main-NordwestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. März 2012VV 334Der Klimawandel und dessen Auswirkungen auf das Verkehrswegenetz im Frankfurter NordwestenAnfrage
  3. 10. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    STST 1443Der Klimawandel und dessen Auswirkungen auf das Verkehrswegenetz im Frankfurter Nordwesten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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