Sozialpädagogische Betreuung der Schulen im Ortsbezirk 7
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2007, ST 1440
Betreff:
Sozialpädagogische Betreuung der Schulen im Ortsbezirk 7
Erst nach der abgeschlossenen Eingliederung der bildungsrelevanten Jugendhilfeaufgaben in das Schuldezernat kann über einen Mitteleinsatz im Bereich der sozialpädagogischen Betreuung an Schulen entschieden werden. Da schon viele Anträge von Schulen und Trägern vorliegen, ist ein Antrag der Erziehungsberatungsstelle Verein für Psychotherapie, Beratung und Heilpädagogik e.V. mit einer inhaltlichen Beschreibung dieser Beratungstätigkeit hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2007OFOF 224/7Sozialpädagogische Betreuung der LiebigschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2007OFOF 225/7Sozialpädagogische Betreuung der Schulen im Ortbezirk 7Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Juni 2007OMOM 1402Sozialpädagogische Betreuung der LiebigschuleDirektanregung
- 26. Juni 2007OMOM 1403Sozialpädagogische Betreuung der Schulen im Ortbezirk 7Direktanregung
- 28. August 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1440Sozialpädagogische Betreuung der Schulen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab