Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1438
Betreff: Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Für die beim Ortstermin besprochenen Umbauten sind ämterübergreifende Abstimmungen notwendig. Dabei müssen unter anderem auch Auflagen des Denkmalamtes zum Ensembleschutz beachtet werden. Da noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und die Arbeiten nicht mit geplanten Veranstaltungen auf dem Neumarkt kollidieren sollen, können die Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung voraussichtlich ab Anfang 2020 umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2019OFOF 988/6Nied: Verkehrsberuhigung am NeumarktOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 7. Mai 2019OMOM 4529Nied: Verkehrsberuhigung am NeumarktDirektanregung
- 5. August 2019Sie sind hierSTST 1438Nied: Verkehrsberuhigung am NeumarktStellungnahme
- 17. Februar 2020STST 271Nied: Verkehrsberuhigung am NeumarktStellungnahme
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 1580Nied: Verkehrsberuhigung am NeumarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab