Sportplatzanlagen im Hafenpark - Beleuchtung
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Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Beleuchtung der Sportplatzanlagen im Hafenpark ab, um den Schutz der Fauna und die nächtliche Ruhe der Anwohner zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Hafenpark als öffentliche Grünfläche und nicht als Sportanlage konzipiert wurde.
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Hafenpark — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 421.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hafenpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das aktuelle Anliegen des Ortsbeirates ist für den Magistrat grundsätzlich nachvollziehbar: Aus Sicht der Sporttreibenden ist es sicher wünschenswert, den Hafenpark auch in den Abendstunden länger nutzen zu können. Das Fachamt weist explizit darauf hin, dass es sich bei den vorhandenen Flächen zur informellen, sportlichen Betätigung nicht um Sportanlagen handelt. Der Hafenpark wurde gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans B 799/B799Ä als öffentliche Grünfläche entwickelt. Das Beleuchten von öffentlichen Grünanlagen wird durch den Magistrat grundsätzlich abgelehnt. Ausnahme hiervon werden nur für Schulwege oder übergeordnete Wegeverbindungen getroffen. Darüber hinaus befindet sich der Park im Landschaftsschutzgebiet, Zone I. Entsprechend soll und muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch den Belangen des Schutzes der Fauna Rechnung getragen werden - somit muss es Zeiten geben, in denen es tatsächlich dunkel ist. Zudem soll ein möglicher Konflikt zwischen dem öffentlichen Raum und der angrenzenden Wohnbebauung gerade zu den nächtlichen Ruhezeiten vermieden werden. In direkter Nachbarschaft des Parks entstehen zurzeit entlang der Mayfahrtstraße und der Honsellstraße Wohnungen in großer Zahl. Hier entstünde durch eine zusätzliche Beleuchtung und damit der Nutzung der Sportfläche in den späten Abendstunden ein erhebliches Beschwerdepotential.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2021OFOF 11/4Sportplatzanlagen im Hafenpark - BeleuchtungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Mai 2021OMOM 88Sportplatzanlagen im Hafenpark - BeleuchtungDirektanregung
- 16. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1437Sportplatzanlagen im Hafenpark - BeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab