Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sportplatzanlagen im Hafenpark - Beleuchtung

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat lehnt die Beleuchtung der Sportplatzanlagen im Hafenpark ab, um den Schutz der Fauna und die nächtliche Ruhe der Anwohner zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Hafenpark als öffentliche Grünfläche und nicht als Sportanlage konzipiert wurde.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Hafenpark — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Hafenpark per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Das aktuelle Anliegen des Ortsbeirates ist für den Magistrat grundsätzlich nachvollziehbar: Aus Sicht der Sporttreibenden ist es sicher wünschenswert, den Hafenpark auch in den Abendstunden länger nutzen zu können. Das Fachamt weist explizit darauf hin, dass es sich bei den vorhandenen Flächen zur informellen, sportlichen Betätigung nicht um Sportanlagen handelt. Der Hafenpark wurde gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans B 799/B799Ä als öffentliche Grünfläche entwickelt. Das Beleuchten von öffentlichen Grünanlagen wird durch den Magistrat grundsätzlich abgelehnt. Ausnahme hiervon werden nur für Schulwege oder übergeordnete Wegeverbindungen getroffen. Darüber hinaus befindet sich der Park im Landschaftsschutzgebiet, Zone I. Entsprechend soll und muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch den Belangen des Schutzes der Fauna Rechnung getragen werden - somit muss es Zeiten geben, in denen es tatsächlich dunkel ist. Zudem soll ein möglicher Konflikt zwischen dem öffentlichen Raum und der angrenzenden Wohnbebauung gerade zu den nächtlichen Ruhezeiten vermieden werden. In direkter Nachbarschaft des Parks entstehen zurzeit entlang der Mayfahrtstraße und der Honsellstraße Wohnungen in großer Zahl. Hier entstünde durch eine zusätzliche Beleuchtung und damit der Nutzung der Sportfläche in den späten Abendstunden ein erhebliches Beschwerdepotential.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. April 2021OFOF 11/4Sportplatzanlagen im Hafenpark - BeleuchtungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Mai 2021OMOM 88Sportplatzanlagen im Hafenpark - BeleuchtungDirektanregung
  3. 16. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1437Sportplatzanlagen im Hafenpark - Beleuchtung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen