Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1437
Betreff: Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Der barrierefreie Ausbau von Straßenbahnhaltestellen wird im Stadtgebiet sukzessive vorangetrieben. Die Reihenfolge der Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet ergibt sich hierbei aus einer Priorisierung aufgrund der zu erwartenden Fahrgastzahlen und der umliegenden Infrastruktur, aber auch aufgrund von finanziellen Zwängen durch die Komplexität des jeweiligen Vorhabens und die Förderregularien des Zuwendungsgebers. Die Priorisierung der auszubauenden Haltestellen erfolgt hier durch die Lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ. Aufgrund der komplexen verkehrlichen Situation im Bereich der Haltestellen und der anliegenden Kreuzungen ist jedoch auch aufgrund der aufwendigen Planungen ein barrierefreier Umbau der Haltestellen im Zuge der Mainzer Landstraße nicht vor dem Jahr 2021 möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2018OMOM 2896Barrierefreie StraßenbahnhaltestellenDirektanregung
- 13. März 2018OFOF 549/1Barrierefreie StraßenbahnhaltestellenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die_PARTEI, U.B.
- 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1437Barrierefreie StraßenbahnhaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab