Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1437
Betreff:
Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr
Die Eisenbrücke der Homburger Landstraße in Höhe der S-Bahnstation "Frankfurter Berg“ ist im Eigentum des Hessischen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV).
Der Bauwerkszustand hat sich so verschlechtert, dass die Brücke kurzfristig für Fahrzeuge über 16 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt werden musste. Das ASV beabsichtigt die Brücke in den nächsten Jahren durch einen Neubau zu ersetzen, sodass der Neubau künftig keinen Lastbeschränkungen unterliegt.
Die militärische Beschilderung wird kurzfristig entfernt.
Zur Querung der S-Bahnlinie für den Schwerverkehr zwischen der Maybachbrücke in Frankfurt und der Bundesstraße B3 in Bad Vilbel besteht die Querung im Zuge der A661. Zusätzliche Querungen in diesem Bereich können nicht geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2010OFOF 985/10Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den SchwerlastverkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OMOM 4367Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den SchwerlastverkehrDirektanregung
- 2. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1437Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den SchwerlastverkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab