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Fußweg am Liederbach

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1434

Betreff: Fußweg am Liederbach Der Magistrat wird der vorliegenden Anregung grundsätzlich entsprechen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass der angesprochene Fußweg keine eigene, sich durchgehend im städtischen Eigentum befindende Wegeparzelle besitzt. Der Fußweg gehört teilweise zu den angrenzenden privaten Gartengrundstücken am Augrabenweg und der Stegerwaldstraße. Lediglich das Gewässerbett des Liederbaches steht im Eigentum der Stadt. Dieses zu unterhalten, ist Pflicht der Stadt. Zu diesem Zweck ist das Betreten der angrenzenden Grundstücke von den jeweiligen Eigentümern zu dulden. Obzwar hiernach keine Verpflichtung der Stadt zur Sanierung des Fußwegs besteht, hat der Magistrat in der Vergangenheit im Rahmen der Unterhaltung des Bachbetts die Bäume und Sträucher entlang des Bachlaufes immer wieder zurückgeschnitten und die Bäume und größere Sträucher mindestens jährlich auf Totholz, Krankheiten, Schäden und andere Auffälligkeiten überprüft und soweit notwendig Baumpflegearbeiten durchgeführt. Ebenfalls wird die Bepflanzung am öffentlich zugänglichen Uferweg aus Verkehrssicherungsgründen regelmäßig überprüft und durch den Rückschnitt der niedrigen Sträucher direkt am Weg dessen ungehinderte Begehbarkeit gewährleistet. Der Magistrat bittet jedoch um Verständnis, dass er aus den eingangs genannten Gründen, für über diese Pflegearbeiten hinausgehende Ausbesserungsarbeiten am Weg selbst, keine originäre Zuständigkeit erkennen kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juni 2014OFOF 1059/6Fußweg am LiederbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. Juli 2014OMOM 3278Fußweg am LiederbachDirektanregung
  3. 14. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1434Fußweg am Liederbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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