Pflegestatistik
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Pflegestatistik in Frankfurt am Main und erläutert, dass detaillierte Daten auf Stadtteilebene nicht erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Daten nur für die Personen gelten, die Sozialleistungen erhalten, und dass die Pflegebedürftigen in Frankfurt flächendeckend versorgt werden.
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Thema Senioren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Jugend- und Sozialamt liegen Daten zur Pflegestatistik gem. SGB XI auf gesamtstädtischer Ebene vor. Kleinräumigere Auswertungen auf Stadtteilebene werden durch die zuständige Stelle, das Hessische Statistische Landesamt, nicht erhoben.
Der letzte Bericht ist im August 2023 erschienen: "Die Pflegeeinrichtungen in Hessen am 15. Dezember 2021", Kennziffer: K VIII 1 - 2j/2021. Innerhalb der Veröffentlichung wird u.a. die Anzahl der Pflegebedürftigen in Hessen im ambulanten und stationären Pflegebereich aufgeführt. Die Untergliederung erfolgt nach kreisfreien Städten und Landkreisen. Einzelne Stadtteile werden statistisch nicht ausgewertet.
Mit Hilfe eines Fachverfahrens des Jugend- und Sozialamtes - Bereich Soziales (51. G6) können für den Stadtteil die Personen ermittelt werden, die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Hier kann es sich um nichtversicherte und pflegeversicherte Personen handeln. Jedoch lässt sich durch eine solche Auswertung keine allgemein gültige Aussage treffen, welcher Pflegebedarf in Bergen-Enkheim vorliegt, da lediglich die Personen erfasst werden, die Sozialleistungen durch die Stadt Frankfurt am Main erhalten.
Im Raum Frankfurt bestehen flächendeckend Angebote von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Pflegedienste aus den umliegenden Gemeinden in Frankfurt am Main tätig sind. Der örtliche Einzugsbereich des Pflegedienstes umfasst in der Regel einen Landkreis
oder die kreisfreie Stadt, niemals nur einzelne Stadtteile. Die in Frankfurt am Main vorhandenen stationären Einrichtungen stehen allen Pflegebedürftigen offen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2024OFOF 253/16PflegestatistikOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. April 2024OMOM 5418PflegestatistikDirektanregung
- 29. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1430PflegestatistikStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab