Denkmalgeschützten Eschersheimer Wasserturm pflegen und erhalten!
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 142
Betreff: Denkmalgeschützten Eschersheimer Wasserturm pflegen und erhalten! Der Eschersheimer Wasserturm ist Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz. An dessen Erhalt besteht aus technischen und geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Das Objekt ist seit 1986 im Denkmalverzeichnis (Denkmaltopographie "Stadt Frankfurt am Main" Seite 501) gelistet. Bei dem Eschersheimer Wasserturm handelt es sich um eine Liegenschaft der Mainova AG. Am 22.08.2018 fand ein gemeinsamer Vororttermin mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen statt. Dabei wurde ein Instandhaltungsbedarf festgestellt. Für eine genaue Begutachtung musste allerdings zunächst der Bewuchs durch den derzeitigen Mieter des Wasserturms entfernt werden. In der Zwischenzeit wurde über den Denkmalschutz Kontakt zum Gutachten- und Planungsbüro "INRES Altbau- und Denkmalservice GbR." hergestellt und von Mainova der Begutachtungsauftrag vergeben. Das Büro wird den Zustand des Turmes abschließend beurteilen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen benennen. Am 03.12.2018 erhielt Mainova die Rückmeldung des Mieters, dass der Turm von Bewuchs befreit worden sei. Nun wird zeitnah die abschließende Begutachtung des Eschersheimer Wasserturms durch "INRES Altbau- und Denkmalservice GbR" stattfinden und Mainova anschließend die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Turmes veranlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2018OFOF 508/9Denkmalgeschützten Eschersheimer Wasserturm pflegen und erhalten!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. September 2018OMOM 3736Denkmalgeschützten Eschersheimer Wasserturm pflegen und erhalten!Direktanregung
- 18. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 142Denkmalgeschützten Eschersheimer Wasserturm pflegen und erhalten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab