Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1428
Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Der vom Ortsbeirat eingeforderte Dispens von dem für die Liegenschaft gültigen Bebauungsplan kann nicht in Aussicht gestellt werden. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, sondern berührt vielmehr die Grundzüge der Planung und greift in Nachbarrechte ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2014BB 161Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr OberradMagistratsbericht
- 13. Juni 2014OAOA 521Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161Anregung
- 13. Juni 2014OFOF 855/5Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr OberradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1428Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab