Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1
Stellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat sind keinerlei Planungen für die Liegenschaft bekannt. Bisher liegen dem Magistrat auch keine Bauvoranfragen oder Anträge für einen Abbruch der Bestandsgebäude oder einen Neubau vor. Das Planungsrecht auf dem o.g. Grundstück wird durch den Bebauungsplan NW 103c geregelt. Als Art der baulichen Nutzung setzt dieser für die Liegenschaft Praunheimer Weg 1 ein Mischgebiet fest. Die Errichtung sowohl von Wohnungen als auch von nicht wesentlich störenden gewerblichen Betrieben sowie der übrigen Nutzungen ist daher zulässig, sofern gewährleistet wird, dass das Mischungsverhältnis gewahrt bleibt. Planungsrechtlich sind lediglich Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter wurde nach Vermittlung der Wirtschaftsförderung bis zum Oktober 2025 verlängert. Gespräche hinsichtlich eines dauerhaften Erhalts der Pizzeria am Standort gestalten sich derzeit ergebnisoffen.