Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Neubaugebiet westlich der Nordweststadt (Bebauungsplan Nr. 906)
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1425
Betreff: Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Neubaugebiet westlich der Nordweststadt (Bebauungsplan Nr. 906) Mit Beschluss vom 26.06.2014 (§ 4742) hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans B 906 - Westlich der Nordweststadt beschlossen. Erst nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans besteht aus polizeilichen, postalischen, und Orientierungsgründen ein Benennungserfordernis der darin festgesetzten örtlichen Verkehrsflächen. Der Magistrat wird den Ortsbeirat frühzeitig in die Benennung einbinden und Benennungsvorschläge erarbeiten, die den Kriterien des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. genügen. Hierbei werden insbesondere Vorschläge für Namen von um das Wohl der Allgemeinheit verdienten Persönlichkeiten aus dem Stadtteil Niederursel und dem Ortsbezirk empfohlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 18Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 18. April 2014OFOF 446/8Benennung einer Straße oder Weges nach Erich Lange im Neubaugebiet westlich der Nordweststadt (Bebauungsplan 906)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2014OFOF 500/8Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Neubaugebiet westlich der Nordweststadt (Bebauungsplan Nr..906)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2014OMOM 3414Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Neubaugebiet westlich der Nordweststadt (Bebauungsplan Nr. 906)Direktanregung
- 10. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1425Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Neubaugebiet westlich der Nordweststadt (Bebauungsplan Nr. 906)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab