Parkhaus EuropaQuartett besser sichtbar machen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Sichtbarkeit des Parkhauses EuropaQuartett. Es wird erklärt, dass die Tiefgarage exklusiv an den Rewe-Markt vermietet ist und keine zusätzlichen Parkplätze für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Eine Öffnung für weitere Nutzer:innen ist nicht vorgesehen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Tiefgarage in der Europaallee ist exklusiv im Parkbereich -1 an den Rewe-Markt vermietet.
Im Tiefgaragenbereich -2 befindet sich der abgetrennte Bereich für die Wohnungsmieter:innen der ABG FRANKFURT HOLDING.
Weitere Parkplätze für den öffentlich zugänglichen Bereich werden in der Tiefgarage -1 und -2 nicht bereit gestellt.
An den Öffnungszeiten des Rewe-Marktes ist eine Einfahrt über die Schrankenanlagen möglich.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Rewe-Marktes sind die Zufahrtstore verschlossen. Eine Zufahrt zum Tiefgaragenbereich außerhalb der Öffnungszeiten, erfolgt für Mieter:innen ausschließlich über ein Zufahrtssystem der ABG.
Weitere Nutzer:innen haben außerhalb der Schließzeiten keine Zufahrtsmöglichkeit zur Tiefgarage.
In Bezug auf die Einschränkungen und die exklusive Vermietung der Parkplätze in -1 ist eine Öffnung der Parkgarage für weitere Nutzer:innen nicht vorgesehen.
Da es sich um kein öffentliches Parkhaus handelt, wird von einer zusätzlichen Außenwerbung und Hinweisschildern abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2024OFOF 1257/1Parkhaus EuropaQuartett besser sichtbar machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2024OMOM 5526Parkhaus EuropaQuartett besser sichtbar machenDirektanregung
- 29. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1422Parkhaus EuropaQuartett besser sichtbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab