Anweisung von 30 km/h auf der Bebraer Straße
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Bebraer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
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- Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen29.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bebraer Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1419
Betreff: Anweisung von 30 km/h auf der Bebraer Straße Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genügen. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Laut Auskunft der städtischen Unfallkommission stellt die Bebraer Straße keinen Unfallschwerpunkt dar. Unfallzahlen, die die Reduzierung der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen, sind somit nicht vorhanden. Die Bebraer Straße ist eine Grundnetzstraße mit Busverkehr. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf einer Grundnetzstraße, speziell mit Busverkehr, ist grundsätzlich zu vermeiden. Generell muss unter anderem ein hoher Querungsbedarf in Verbindung mit hohem Fußgänger- und Radfahrverkehr vorliegen. Aufgrund der relativ geringen Wohnbebauung in der Bebraer Straße scheint dies hier fraglich. Die Eingliederung in die bestehende Tempo 30-Zone in der Birsteiner Straße und Meerholzer Straße ist daher nicht möglich. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2017OFOF 185/11Ausweisung von 30 km/h auf der Bebraer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2017OMOM 1485Ausweisung von 30 km/h auf der Bebraer StraßeDirektanregung
- 7. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1419Anweisung von 30 km/h auf der Bebraer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab