Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Anweisung von 30 km/h auf der Bebraer Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Bebraer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Bebraer Straße per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1419

Betreff: Anweisung von 30 km/h auf der Bebraer Straße Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genügen. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Laut Auskunft der städtischen Unfallkommission stellt die Bebraer Straße keinen Unfallschwerpunkt dar. Unfallzahlen, die die Reduzierung der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen, sind somit nicht vorhanden. Die Bebraer Straße ist eine Grundnetzstraße mit Busverkehr. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf einer Grundnetzstraße, speziell mit Busverkehr, ist grundsätzlich zu vermeiden. Generell muss unter anderem ein hoher Querungsbedarf in Verbindung mit hohem Fußgänger- und Radfahrverkehr vorliegen. Aufgrund der relativ geringen Wohnbebauung in der Bebraer Straße scheint dies hier fraglich. Die Eingliederung in die bestehende Tempo 30-Zone in der Birsteiner Straße und Meerholzer Straße ist daher nicht möglich. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2017OFOF 185/11Ausweisung von 30 km/h auf der Bebraer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. April 2017OMOM 1485Ausweisung von 30 km/h auf der Bebraer StraßeDirektanregung
  3. 7. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1419Anweisung von 30 km/h auf der Bebraer Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen