Aufstellung (Hunde-) Kotbeutelspender
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, an zwei Standorten Hunde-Kotbeutelspender aufzustellen, wobei die Patenschaft durch Anlieger gewährleistet sein muss. Dies soll die Sauberkeit in den Grünflächen fördern und die Verantwortung der Anlieger stärken.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Standorte wurden geprüft und das Fachamt hält zwei Standorte für realisierbar, eine Abstimmung mit der Patin ist zielführend. Durch die getroffenen Festlegungen zum Aufstellen von Hundekottütenspendern kann das Grünflächenamt Spenderboxen nur noch in den Fällen aufstellen und betreiben, wo das regelmäßige Befüllen der Spender durch Anlieger/-innen oder Nachbar/-innen (Patenschaften) gewährleistet werden kann. Sollten die Patinnen und Paten nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen die Hundekottütenspender demontiert werden. Der Ortsbeirat wird gebeten, den Kontakt zwischen der Patin und dem Grünflächenamt herzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2020OFOF 1049/2Aufstellung KotbeutelspenderOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Mai 2020OMOM 6058Aufstellung (Hunde-) KotbeutelspenderDirektanregung
- 10. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1418Aufstellung (Hunde-) KotbeutelspenderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab