Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1418
Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat hat eine Überprüfung der Sichtbedingungen in der Straße Märker Straße/ Erlenbacher Stadtweg veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass die Märker Straße zwar in einem extrem spitzen Winkel auf den Erlenbacher Stadtweg führt, der Kreuzungsbereich bzw. die Schnittstelle jedoch großzügig ausgebaut ist. Hinzu kommt, dass die Asphaltdecke im Kreuzungsbereich "rötlich" zur restlichen grauen Fahrbahn abgesetzt ist und dem Verkehrsteilnehmer (auch Ortsfremden) dadurch die Rechts-vor-Links-Situation zusätzlich signalisiert wird. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels im gegenüberliegenden Kurvenbereich hätte keine Verbesserung der Verkehrssicherheit zur Folge, da der Einblick Winkel für einen sich nähernden Verkehrsteilnehmer erst unmittelbar in Höhe des Kreuzungsbereiches günstig wäre. Der Magistrat sieht daher von der Anbringung des gewünschten Verkehrsspiegels ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2013OFOF 138/13Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher StadtwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. April 2013OMOM 2115Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher StadtwegDirektanregung
- 20. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1418Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab