Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 138/13 vom 25.03.2013
Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der für den von links kommenden Verkehr nahezu uneinsehbaren Stelle Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg ein Verkehrsspiegel angebracht wird.
Begründung: Die Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung im gesamten Stadtteil, auch an der Grundnetzstraße, hat sich sehr positiv bewährt. Gerade an der Grundnetzstraße gibt es jedoch eine Gefahrenstelle. Hier läuft die Märker Straße so spitz auf den Erlenbacher Stadtweg zu, dass, selbst wenn man sich der Kreuzung im Schritttempo nähert, ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug nicht rechtzeitig zu erkennen ist. Zudem ist die Kreuzung zum Beispiel für Ortsfremde nur schwer als solche zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2013OFOF 138/13Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher StadtwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. April 2013Sie sind hierOMOM 2115Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher StadtwegDirektanregung
- 20. September 2013Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1418Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats