Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2010, ST 1414
Betreff:
Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-Eschbach
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Einrichtung eines Grenzsteingartens.
Hierbei kommt der Standort auf der Grünfläche "Tannenweg/ Urseler Weg“ aus fachlicher Sicht des Grünflächenamtes in Frage. Des Weiteren sollte die Finanzierung und Pflege der Anlage sicher gestellt sein.
Allerdings sind weder dem Denkmalamt noch dem Grenzsteinobmann Grenzsteine bekannt, die derart aufgestellt werden könnten. Die in der Begründung genannten zahlreichen versetzten und nicht mehr verwendeten Grenzsteine sind uns nicht bekannt.
Alle Grenzsteine entlang der Grenze zu anderen Gemarkungen sind an ihrem originalen Standort gültige Grenzmarken. Keinesfalls dürfen diese Denkmäler in einem Grenzsteingarten gesammelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2010OFOF 344/15Schaffung eines Grenzsteinfriedhofes in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. August 2010OMOM 4444Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-EschbachDirektanregung
- 25. Oktober 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1414Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab