Schaffung eines Grenzsteinfriedhofes in Nieder-Eschbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In und um Nieder-Eschbach gibt es zahlreiche nicht mehr verwendeter oder versetzter Grenzsteine aus verschiedenen Epochen örtlicher Grenzlagen, die dem Verfall und Verwitterung ausgesetzt sind. Eine Sammlung dieser Grenzsteine an einer geeigneten Stelle gibt dem Betrachter einen Überblick über die Geschichte der örtlichen Herrschaftsgrenzen. Die städtische Grünfläche Ecke Tannenweg – Urseler Weg wäre für eine entsprechende Ausstellung „Grenzsteinfriedhof“ geeignet.
Inhalt
Antrag vom 20.05.2010, OF 344/15
Betreff:
Schaffung eines Grenzsteinfriedhofes in Nieder-Eschbach
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen für die Einrichtung eines für jedermann gut sichtbaren Grenzstein-Friedhofes in Nieder-Eschbach zu schaffen. Als möglicher Standort zur Aufstellung verschiedenster alter Grenzsteine wird die Grünfläche Ecke Urseler Weg / Tannenweg vorgeschlagen. Die Einrichtung sollte in Abstimmung mit dem örtlichen Heimat- und Geschichtsverein erfolgen.
Begründung:
In und um Nieder-Eschbach gibt es zahlreiche nicht mehr verwendeter oder versetzter Grenzsteine aus verschiedenen Epochen örtlicher Grenzlagen, die dem Verfall und Verwitterung ausgesetzt sind. Eine Sammlung dieser Grenzsteine an einer geeigneten Stelle gibt dem Betrachter einen Überblick über die Geschichte der örtlichen Herrschaftsgrenzen. Die städtische Grünfläche Ecke Tannenweg – Urseler Weg wäre für eine entsprechende Ausstellung "Grenzsteinfriedhof“ geeignet.
Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2010Sie sind hierOFOF 344/15Schaffung eines Grenzsteinfriedhofes in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. August 2010OMOM 4444Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-EschbachDirektanregung
- 25. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1414Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme