Vorgaben für die Bebauung des Römerhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1412
Betreff: Vorgaben für die Bebauung des Römerhof Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2017OFOF 289/2Vorgaben für die Bebauung des RömerhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2018OMOM 2748Vorgaben für die Bebauung des RömerhofDirektanregung
- 6. August 2018Sie sind hierSTST 1412Vorgaben für die Bebauung des RömerhofStellungnahme
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 311Vorgaben für die Bebauung des RömerhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab