Sindlingen: Stamm der toten Friedenseiche entsorgen und Informationstafel errichten!
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1412
Betreff: Sindlingen: Stamm der toten Friedenseiche entsorgen und Informationstafel errichten! Die Idee, den Stamm der abgestorbenen Friedenseiche in Teilen auf der Grünfläche zu belassen, war mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sie hatte den Hintergrund, die Schönheit und Prägnanz des außergewöhnlichen Baumstammes auch im liegenden Zustand erfahrbar zu machen. Der Stamm selbst ist eine Erinnerung an das frühere Naturdenkmal, das für Generationen der Sindlinger Bevölkerung ein wichtiger Teil des Ortsbildes war. Die vorgetragenen Argumente für das Abräumen des Baumstammes erscheinen nicht schlüssig: Wenige flugfähige Weidenbohrer (ein Nachtfalter aus der Familie der Holzbohrer), die möglicherweise noch in diesem Jahr den umgelegten Stamm verlassen haben, sind sicherlich keine Belästigung der Nachbarschaft. In der Zukunft wird der abgestorbene Baumstamm keine Möglichkeit mehr für die Fortpflanzung der Insekten geben. Ob der umgelegte Baumstamm einen "negativen Eindruck" macht, ist sicherlich subjektiv. Tatsache ist jedoch, dass der Stamm von an der Bushaltestelle wartenden Kindern zum Klettern oder Sitzen genutzt wird. Er bietet somit ganz nebenbei sinnliche Erfahrungen und Bewegungsmöglichkeiten. Im Hinblick auf die Aspekte "Erinnerung an ein Naturdenkmal" und "Naturerfahrung in der Stadt" sollte daher der Baumstamm an Ort und Stelle verbleiben. Eine Baumscheibe neben einem Schild kann nicht ansatzweise beide Aspekte verknüpfen. Natürlich steht der Magistrat dem Ortsbeirat (und dem Geschichts- und Heimatverein) gerne bei der Umsetzung der Idee beratend und unterstützend zur Seite. Folgende Punkte wären für das genannte Vorhaben notwendig: - Klärung des neuen Lagerortes des abgestorbenen Stammes - Abtransport des Stammes der Friedenseiche an diesen Ort - Herrichtung des bisherigen Standortes - Erstellung des Informationsschildes: Layout und Herstellung des Schildes sowie Aufstellung - Präparation des Stammes bzw. eines Teils des abgestorbenen Stammes - Abtrennen einer Stammscheibe - Aufarbeiten/Schleifen - Trocknen der Scheibe (ca. 1 Jahr) - Bearbeiten: z. B. Versiegeln etc. - Erstellung eines geeigneten Rahmens zur Aufstellung - Aufstellung der präparierten Stammscheibe im Rahmen am Standort Die Kosten für diese Positionen könnten vom Fachamt ermittelt werden. Der Magistrat weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass die benötigten Haushaltsmittel um dieses Vorhaben umzusetzen, nicht zur Verfügung stehen. Wenn eine der Maßnahmen realisiert werden soll, ist zu klären, ob die Kosten vom Heimat- und Geschichtsverein oder über das Ortsbeiratsbudget erbracht werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2016OFOF 86/6Sindlingen: Stamm der toten Friedenseiche entsorgen und Informationstafel errichten!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016OMOM 241Sindlingen: Stamm der toten Friedenseiche entsorgen und Informationstafel errichten!Direktanregung
- 7. Oktober 2016Sie sind hierSTST 1412Sindlingen: Stamm der toten Friedenseiche entsorgen und Informationstafel errichten!Stellungnahme
- 9. November 2016OFOF 269/6Stamm der Friedenseiche in Sindlingen - Erinnerung an ein NaturdenkmalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2016OMOM 970Stamm der Friedenseiche in Sindlingen - Erinnerung an ein NaturdenkmalDirektanregung
- 3. März 2017STST 489Stamm der Friedenseiche in Sindlingen - Erinnerung an ein NaturdenkmalStellungnahme
- 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1615Stamm der Friedenseiche in Sindlingen - Erinnerung an ein NaturdenkmalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab