Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung Mosaikschule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Schülerbeförderung zur Mosaikschule und den damit verbundenen Herausforderungen. Es wird erläutert, dass die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. den Zuschlag für die Beförderung erhalten hat und dass die Sicherheit der Kinder bei der Beförderung höchste Priorität hat.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der umfangreichen Anfrage wird zur besseren Übersicht auf alle Punkte im Einzelnen eingegangen.
Zu 1a: Auf freiwilliger Basis wurde seitens der Taxi-Vereinigung zum Start ein "Koordinator" für die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.
Zu 1 b & c: Das Stadtschulamt ist mit der Schulleitung sowie allen involvierten Ämtern bezüglich der Haltekapazitäten weiterhin im Gespräch. Aufgrund der Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsregelungen in Fahrzeugen für Kinder, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, kommt es aktuell allerdings zum Einsatz von weiteren Fahrzeugen.
Zu 2: Die Firma Köhler Transfer GmbH & Co. KG beförderte in der Vergangenheit die Schülerinnen und Schüler zur Mosaikschule. Es gab keine Kritik des Revisionsamts an Köhler Transfer. Das Stadtschulamt war jedoch nach dem Vergaberecht dazu aufgefordert die Leistung neu auszuschreiben. Aus diesem Grund konnte der bestehende Vertrag nicht mehr verlängert werden. Aufgrund des sehr hohen Schätzwertes kam es zu einer europaweiten Ausschreibung. Firma Köhler Transfer GmbH & Co. KG entschied sich, nicht mitzubieten. Den Zuschlag erhielt die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. Mit dieser arbeitet der Schulträger bereits seit Jahrzehnten erfolgreich in der Schülerbeförderung zusammen. Zusätzlich stehen der Schule weiterhin einige Busse der Firma FES für erforderliche Zwischenfahrten zur Verfügung.
Zu 3 a: Bei im Rhein-Main-Gebiet ansässigen Unternehmen ist von der notwendigen Ortskenntnis auszugehen.
Zu 3 b: Es wird regelmäßig geprüft, ob weitere Kriterien als die Wirtschaftlichkeit eines Angebots bei der Wertung herangezogen werden können. Die Vergabe von Aufträgen der Beförderung eingeschränkt wegefähiger Kinder erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Prüfung umfangreicher Kriterien. Es werden Anforderungen an das Fahrpersonal gestellt und Fahrdienste, die Eignungskriterien nicht erfüllen werden ausgeschlossen. Die Erfüllung der Anforderungen an das Fahrpersonal sind dem Stadtschulamt durch den Fahrdienst nachzuweisen. Hierzu gehören sowohl eine regelmäßige Aus- und Weiterbildung in Erster Hilfe, als auch Schulung im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Auch wird dafür Sorge getragen, dass das Fahrpersonal möglichst selten wechselt.
Zu 4 a & b: Selbstverständlich wird kein Vertrag aufrechterhalten oder gar verlängert, wenn die Kriterien nicht erfüllt werden. Im Falle von Beschwerden seitens der Eltern oder Schule über den eingesetzten Fahrdienst erfolgt umgehend eine Klärung. Wir befinden uns dabei im engen Austausch mit der Schulleitung sowie dem Elternbeirat. Das Stadtschulamt erhält über den Fahrdienst und/oder die Eltern aktuell keine negative Rückmeldung bezüglich der Beförderung.
Zu 5: Der Behindertenbeauftragte der Stadt war nicht bei dem Ausschreibungsverfahren einbezogen. Die Leistungsbeschreibung wurde vor der Ausschreibung mit der Schulleitung abgestimmt.
Zu 6: Aufgabe der Schulwegkommission ist die Schulwegsicherung. Das Stadtschulamt ist hier nur als Organisator und Protokollant vertreten. Dennoch war bei diesem Termin eine Sachbearbeiterin des Fachbereichs vor Ort, um Kenntnisse über die örtlichen Begebenheiten zu erlangen.
Zu 7: Das Stadtschulamt widmet der Beförderung der eingeschränkt wegefähigen Kinder größte Aufmerksamkeit. Der tägliche Austausch mit Eltern, Fahrdiensten und Schulen trägt langfristig zu einer Optimierung der Vergaben bei, welche darauf ausgelegt sind, eine sichere Beförderung der Kinder zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. November 2021OFOF 82/8Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung MosaikschuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 2. Dezember 2021OMOM 1242Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung MosaikschuleDirektanregung
- 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1411Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung MosaikschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab