Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestalten
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Kreuzungen in der Eppenhainer Straße durch eine Markierung an der Tempo-30-Beschilderung sicherer zu gestalten. Dies soll im dritten Quartal 2021 umgesetzt werden. Der Wunsch nach Warteblöcken kann jedoch nicht erfüllt werden, da diese nicht mehr gestattet sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert die Verzögerung und wird in Höhe der Tempo-30-Beschilderung eine Markierung anbringen. Mit der Ausführung ist voraussichtlich im dritten Quartal 2021 zu rechnen. Nicht mehr entsprechen allerdings kann der Magistrat dem Wunsch des Ortsbeirats nach Warteblöcken. Nach einer Neuregelung werden diese vom Regierungspräsidium inzwischen nicht mehr gestattet. Da es in Tempo-30-Zonen überdies eine klare Rechts-vor-links-Regelung gibt, sieht der Magistrat von einer weiteren Beschilderung ab. Dabei würde es sich um eine Überbeschilderung handeln, die es zu vermeiden gilt. Der Magistrat weist ergänzend darauf hin, dass die Eppenhainer Straße zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle hat und somit nicht von der Unfallkommission behandelt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2017OMOM 2039Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfenDirektanregung
- 4. Dezember 2017STST 2348Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfenStellungnahme
- 12. April 2021OFOF 12/1Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestaltenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. Mai 2021OMOM 48Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestaltenDirektanregung
- 9. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 207 WochenSTST 1410Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab