Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1409
Betreff: Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180 Zu 1: Für den Pkw-Verkehr besteht eine Zu- und Abfahrt zum Kundenparkplatz des Verbrauchermarktes in der Platenstraße. Bei einer zusätzlichen Ein- und Ausfahrt würde eine Vielzahl an Parkplätzen für den ansässigen Einzelhandel verloren gehen. Darüber hinaus liegt die angedachte Zu- und Abfahrt im unmittelbaren Bereich des ampelgesteuerten Knotenpunktes Platenstraße / Ginnheimer Landstraße. Hierdurch würde eine zusätzliche Konfliktsituation zwischen dem ein- beziehungsweise ausfahrenden Parkverkehr und dem fließenden Verkehr der Ginnheimer Landstraße entstehen. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Zu 2: Die Verkehrsteilnehmer sind nach dem Durchqueren der Einbahnstraße nicht dazu gezwungen, auf die Rosa-Luxemburg-Straße zu fahren, da kurz vor der Auffahrt noch ein Wender besteht, der zur Rückkehr in die Ginnheimer Landstraße genutzt werden kann. Die Drehung der Einbahnstraße hätte zudem den Nachteil, dass der Fahrverkehr vom Verbrauchermarkt kommend, nur nach rechts auf die Ginnheimer Landstraße ausfahren dürfte. Dies hätte längere Fahrwege zur Folge. Des Weiteren wird durch den Magistrat die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes Ginnheimer Landstraße / Alt Ginnheim / Ginnheimer Waldgasse verfolgt (siehe ST 1005 vom 14.07.2009). Daher wird von der Umsetzung der Anregung Abstand genommen.
Zu 3: Die Bediensteten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit sind bereits im Bereich der Ginnheimer Landstraße zur Kontrolle der angeordneten Haltverbote im Einsatz. Im Jahr 2011 wurden dort bisher 72 Verwarnungen wegen Verstöße gegen das eingerichtete Haltverbot erteilt. Eine Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der zahlreichen Überwachungsersuchen für das gesamte Stadtgebiet nicht leistbar.
Zu 4: Die beigefügte Anlage ist ein Auszug aus dem Geographischen Informationssystem und zeigt den betroffenen Bereich in der Ginnheimer Landstraße. Bei den eingefärbten Flächen handelt es sich um öffentliches Eigentum.
Zu 5: Aus Sicht des Polizeipräsidiums kann hier nicht von einem Drogenschwerpunkt gesprochen werden. In den Jahren 2010 und 2011 wurden insgesamt lediglich 18 Strafanzeigen wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabisprodukten gefertigt. Diese Zahlen beziehen sich auf den gesamten Stadtteil Alt-Ginnheim. Im unmittelbaren Bereich des "Priesterseminars" wurden in den vergangenen zwei Jahren lediglich drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Sowohl die Polizeidirektion Nord als auch das örtlich zuständige 12. Polizeirevier werden diesen Bereich weiter unter besonderer Beobachtung halten. Anlage 1 (ca. 2,3 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2011OFOF 146/9Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. September 2011OMOM 426Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180Direktanregung
- 19. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1409Einbahnstraße vor Ginnheimer Landstraße 164-180Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab