Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1407
Betreff: Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge Zu Frage 1: Ein reibungsloser Verkehrsablauf liegt gemäß "Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen" (HBS) vor, wenn im Kraftfahrzeugverkehr in Spitzenstunden an Lichtsignalanlagen eine Wartezeit von bis zu 70 Sekunden entstehen kann. D.h., dass in den Spitzenstunden vor Ampeln ein Reststau entstehen kann. Zu Frage 2 und 3: Der Knotenpunkt Friedberger Landstraße / Gießener Straße wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung miteinbezogen. Die künftig prognostizierten zusätzlichen Verkehre nach Fertigstellung des neuen Quartiers vermindern die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nur geringfügig, so dass der Verkehr gut abfließen kann und die Wartezeiten gering ausfallen. Zu Frage 4: Bei der Untersuchung der Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten dienen sowohl im Bestand als auch in der Prognose jeweils die vormittäglichen und nachmittäglichen verkehrlichen Spitzenstunden als Berechnungsgrundlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2019BB 58M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwMagistratsbericht
- 2. Mai 2019OFOF 678/3Ernst-May-Viertel VerkehrsmengeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2019VV 1296Ernst-May-Viertel VerkehrsmengeAnfrage
- 5. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1407Ernst-May-Viertel VerkehrsmengeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab