Spielplatz Höchster Mainufer (Burggraben)
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1403
Betreff: Spielplatz Höchster Mainufer (Burggraben) Der Magistrat bestätigt das Fehlen des Balancierbalkens am Höchster Mainufer. Eine Wiederaufstellung des Balancierbalkens auf der Kiesfläche westlich des Spielplatzes am Burggraben erscheint dem Magistrat jedoch problematisch. Die gesamte Kiesfläche wird bekanntlich nicht nur während des Schlossfestes, sondern generell bei Großveranstaltungen als Rangier- und Aufstellungsfläche genutzt. Auch die Rasenflächen südlich des Ochsenturmes werden für das Andienen und Beschicken befahren, so dass auch hier mit Problemen zu rechnen wäre. Um dennoch den fehlenden Balancierbalken zu ersetzen, ist beabsichtigt, diesen im Bereich des Spielplatzes an der Fähre aufstellen zu lassen, auf den freien Rasenflächen zwischen Spielplatz und Mainmühle. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln lässt sich die Maßnahme realisieren. Der Magistrat beabsichtigt, die Umsetzung bis Frühjahr 2015 zu vollziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2014STST 948hwanheim Sindlingen Sossenheim Unterliederbach ZeilsheimTitel/Betreff: Unbenutzbare Spielgeräte auf den Spielplätzen im OrtsbezirkStellungnahme
- 21. August 2014OFOF 1083/6Spielplatz Höchster Mainufer (Burggraben)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2014OIBOIB 264Spielplatz Höchster Mainufer (Burggraben)Budget-Initiative
- 27. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1403Spielplatz Höchster Mainufer (Burggraben)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab