Schaukel am Mainufer
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Initiative zur Aufstellung einer Doppelnestschaukel am Mainufer abgelehnt, um die Freiflächen für verschiedene Nutzergruppen zu erhalten. Es wird jedoch geprüft, ob eine Schaukel auf vorhandenen Spielflächen im Bahnhofsviertel möglich ist.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Initiative des OBR 1 erneut geprüft. Die Aufstellung einer Doppelnestschaukel, neben dem bereits bestehenden Seilzirkus, wird weiterhin abgelehnt. Das Mainufer erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Verschiedenste Nutzergruppen, Initiativen, Veranstalter und Gastronomen möchten das Mainufer nutzen oder wortwörtlich zu ihrer Bühne machen. Zudem nimmt die individuelle Erholungsnutzung der Bürgerinnen und Bürger spürbar zu. Das Fachamt sieht daher die Notwendigkeit auch Flächen vorzuhalten, die keiner bestimmten Nutzung unterliegen, sondern einfach als Freiflächen genutzt werden können. Dem offensichtlichen Mangel an Schaukelangeboten im Bahnhofsviertel nimmt das Fachamt auf und wird prüfen, ob die Aufstellung einer solchen Doppelschaukel auf vorhandenen Spielflächen im näheren Umfeld möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2019OFOF 836/1Spielplatz am Main - SchaukelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2019OMOM 4307Spielplatz am Main - SchaukelDirektanregung
- 3. Juni 2019STST 1086Spielplatz am Main - SchaukelStellungnahme
- 5. Oktober 2019OFOF 1084/1Schaukel am MainuferOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2019OIBOIB 358Schaukel am MainuferBudget-Initiative
- 13. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 13Schaukel am MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab