Ein Friedfeld/Memoriam-Garten für Niederusel
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein gärtnerbetreutes Grabfeld im Friedhof Niederursel anzulegen, da dies in der Frankfurter Friedhofssatzung vorgesehen ist. Es wird angestrebt, eine Anfrage bei der Genossenschaft der Friedhofsgärtner zu stellen, um das Interesse an der Einrichtung eines solchen Grabfeldes zu klären.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Friedfelder/Memoriamgärten werden in der Frankfurter Friedhofssatzung als gärtnerbetreute Grabfelder bezeichnet. Diese Grabfelder werden auf Antrag von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner e.G. angelegt und in der Folge betrieben.
Üblicherweise wird die Genossenschaft der Friedhofsgärtner initiativ und reicht nach einer vorherigen grundsätzlichen Klärung mit dem Fachamt entsprechende Pläne ein. Auf dieser Grundlage bereitet das Amt einen Vertrag zwischen der Genossenschaft und der Stadt Frankfurt vor.
Für den Friedhof Niederursel liegt bislang keine Anfrage einer Gärtnerei vor. Ein geeignetes Areal könnte zur Verfügung gestellt werden.
Das Fachamt wird sich bei der Genossenschaft der Friedhofsgärtner erkundigen, ob ein Mitgliedsbetrieb daran interessiert ist, auf dem Niederurseler Friedhof ein gärtnerbetreutes Grabfeld anzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2022OFOF 139/8Ein Friedfeld/Memoriam-Garten für NiederurselOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2022VV 361Ein Friedfeld/Memoriam-Garten für NiederurselAnfrage
- 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1398Ein Friedfeld/Memoriam-Garten für NiederuselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab