Sanierung der Ernst-May-Siedlung West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sanierung der Ernst-May-Siedlung West, insbesondere der Wege und Grünflächen. Ziel ist es, das baukulturelle Erbe der Siedlungen des Neuen Frankfurts zu bewahren und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sind jedoch nicht flexibel und unterliegen den Vorgaben des Bundesprogramms NPS.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Siedlungen des Neuen Frankfurts sind ein wichtiges baukulturelles Erbe der Stadt Frankfurt und besitzen einen hohen denkmalpflegerischen Zeugniswert.
Mit Aufnahme der Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung in das Bundesprogramm ‚Nationale Projekte des Städtebaus' (NPS) unterstützt der Bund das Ziel der Stadt Frankfurt, das baukulturelle Erbe des Neuen Frankfurts zu bewahren und zeitgemäß weiter zu entwickeln.
Das Programm NPS des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat steht für gute Beispiele bei investiven und konzeptionellen Vorhaben mit besonderer nationaler und internationaler Wahrnehmbarkeit, hoher baukultureller Qualität und hohem Innovationspotential. Im Sinne der Zielsetzung werden bei der Programmdurchführung in der Römerstadt drei fußgängergeführte Siedlungsachsen inkl. Bastionsplatz exemplarisch aufgewertet, um an das bauzeitliche Gestaltungskonzept anzuknüpfen und es wiederzubeleben (Sichtachse zum Bastionsplatz / Promenadencharakter durch wegbegleitende Pflanzbeete / Erholungswert). Zudem werden im Ostteil der Römerstadt die Bastions- und Stützmauern der Hangstützmauer unter Berücksichtigung der Denkmalanforderungen grunderneuert.
Die Programmmaßnahmen sind nicht flexibel. Sie wurden zu Programmbeginn zwischen Fördermittelgeber und Stadt fest vereinbart und mit einem Kosten- und Finanzierungsplan hinterlegt. Maßnahmen der laufenden Unterhaltung sind Pflichtaufgaben der Kommune und werden nicht über das Bundesprogramm gefördert. Sie lösen auch nicht den Qualitätsanspruch des Programms NPS ein.
Die hier in Rede stehenden Maßnahmen (Wege und Mauern zwischen den Häuserzeilen und Grünflächen) sind dem laufenden Unterhalt zuzuordnen. Die öffentlichen Wege und die Bastionsplätze befinden sich in der Vermögensverwaltung des Fachamtes Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Demgegenüber befinden sich die liegenschaftsbezogenen Trenn- und Stützmauern überwiegend im Eigentum der ABG Frankfurt Holding und sind von dieser zu pflegen und instand zu halten. Gleiches gilt für die Dungbeete zwischen den Mietergärten und die wegsäumenden Pflanzbeete. Sie befinden sich ebenfalls im Eigentum und in der Verantwortung der ABG Frankfurt Holding.
Nach Auskunft des Dezernats XII - Mobilität - werden die öffentlichen Wegeflächen in einen verkehrssicheren Zustand gehalten. Weitere investive Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2022OFOF 232/8Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Dezember 2022OMOM 3270Sanierung der Ernst-MaySiedlungWest: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmenDirektanregung
- 22. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1392Sanierung der Ernst-May-Siedlung West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab