Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessern
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 138
Betreff: Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessern Die Straße Hinter den Ulmen ist zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Nußzeil eine von der Eschersheimer Landstraße abfließende Einbahnstraße. An der Einmündung der Ludwig-Richter-Straße sowie der Klauerstraße ist dies durch Verkehrszeichen (VZ) 267 (Verbot der Einfahrt) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie VZ 220-10 (Einbahnstraße) StVO ausreichend beschildert. Am linken Fahrbahnrand parken die Fahrzeuge zudem durchgängig in Längsrichtung. Der Einbahnstraßencharakter ist hieraus deutlich erkennbar. Bei der vom Ortbeirat angesprochenen Problematik handelt es sich demnach um absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, welchem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht begegnet werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2016OFOF 121/9Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2016OMOM 834Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessernDirektanregung
- 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 138Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab