Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessern
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verbessern Immer wieder fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung aus der Straße Hinter den Ulmen kommend in die Eschersheimer Landstraße ein. Viele von ihnen scheinen aus den Querparkplätzen ausparkend zu übersehen, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt, was daher durch eine Verbesserung der Beschilderung (Zeichen 220-20 bzw. 267) verdeutlicht werden sollte.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 834 entstanden aus Vorlage: OF 121/9 vom 20.10.2016
Betreff: Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessern Immer wieder fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung aus der Straße Hinter den Ulmen kommend in die Eschersheimer Landstraße ein. Viele von ihnen scheinen aus den Querparkplätzen ausparkend zu übersehen, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt, was daher durch eine Verbesserung der Beschilderung (Zeichen 220-20 bzw. 267) verdeutlicht werden sollte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat daher um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob er im Sinne dessen tätig werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2016OFOF 121/9Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2016Sie sind hierOMOM 834Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessernDirektanregung
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 138Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats