Bildung des eigenständigen Sozialbezirks Berkersheim
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Bildung eines eigenständigen Sozialbezirks Berkersheim und hebt den bisherigen Verbund mit Preungesheim auf. Dies soll eine klare Zuordnung der Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger zu den beiden Bezirken ermöglichen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kommt der Bitte des Ortsbeirates, einen eigenständigen Sozialbezirk Berkersheim zu bilden und den Verbund von Berkersheim und Preungesheim aufzuheben, gerne nach. Der Ortsbeirat 10 wird gebeten, bei seinen Vorschlägen für die Bestellung von Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern ebenfalls eine eindeutige Zuordnung zu den beiden dann getrennten Sozialbezirken Berkersheim und Preungesheim vorzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2015OFOF 871/10Bildung des eigenständigen Sozialbezirks BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. September 2015OMOM 4556Bildung des eigenständigen Sozialbezirks BerkersheimDirektanregung
- 13. November 2015STST 1601Bildung des eigenständigen Sozialbezirks BerkersheimStellungnahme
- 12. Mai 2016OFOF 16/10Sachstand zu den Sozialbezirken Berkersheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2016VV 20Sachstand zu den Sozialbezirken Berkersheim und PreungesheimAnfrage
- 29. August 2016STST 1114Sachstand zu den Sozialbezirken Berkersheim und PreungesheimStellungnahme
- 23. Oktober 2017OFOF 393/10Sachstand zu den Sozialbezirken Berkersheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 255 WochenSTST 1385Bildung des eigenständigen Sozialbezirks BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab