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Verkehrskonzept Griesheim Süd, Baustellensperrungen Griesheim Mitte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu den konkreten Infrastrukturmaßnahmen in der Straße "Alt-Griesheim" hat die städtische Verkehrliche Baustellenkoordinierung die Projektplanungen gemeinsam mit allen Beteiligten überarbeitet und festgelegt, dass die Vorabmaßnahmen der Netzdienste Rhein-Main sowie die Hauptmaßnahme der Stadtentwässerung in das Jahr 2026 verlegt werden. Vorher werden im Herbst 2025 und Frühjahr 2026 nur Leitungsverlegungsarbeiten der Eunetworks/Telekom genehmigt. Diese werden überwiegend im Gehwegbereich stattfinden. Um wahrscheinliche Mehrverkehre zu unterbinden wird die Öffnung der Einbaumstraße erst im Rahmen der Vollsperrungen der Straße "Alt-Griesheim" nächstes Jahr erfolgen. Um eine breite Information in Griesheim über die Einschränkungen während der einzeln Baumaßnahmen zu gewährleisten, wird es selbstverständlich eine Informationsveranstaltung vor Ort und vor dem Start der wesentlichen Arbeiten geben. Die einzelnen Anregungen sind übliches Handeln der Straßenverkehrsbehörde und werden im weiteren Fortgang selbstverständlich umgesetzt. Drei Hinweise bzw. Einschränkungen sind hierbei jedoch gegeben:

  1. Die Straßenverkehrsbehörde kann die Vorhabenträger:innen nicht rechtlich bindend zur - aus ihrer Sicht notwendigen, umfassenden und rechtzeitigen - Öffentlichkeitsarbeit verpflichten, sondern nur appellativ darauf hinwirken.
  2. Die Straßenverkehrsbehörde hat auf ggf. derzeit noch unbekannte private Bauvorhaben nahezu keinen steuernden Einfluss im Sinne einer Untersagung, sofern nicht bedeutende Rechtsgüter nachvollziehbar gefährdet wären.
  3. Die Andienbarkeit von Liegenschaften wird nach Möglichkeit immer aufrechterhalten, mögliche finanzielle Einbußen für Gewerbetreibende können nicht ausgeschlossen werden - sie sind bei Infrastrukturmaßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen, als sozialpflichtig hinzunehmen.

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