Verbotwidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3
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Hessestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.09.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1378
Betreff: Verbotwidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3 Der angesprochene Bereich wurde bereits mittels Verkehrszeichen (VZ) 298 (Sperrfläche) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) deutlich gekennzeichnet. Dieser darf gemäß StVO von Fahrzeugführenden nicht benutzt werden. Der Anregung kann demnach nicht entsprochen werden. Die Städtische Verkehrspolizei wird jedoch kurzfristig Kontrollen vor Ort einplanen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2017OFOF 120/8Verbotswidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. März 2017OMOM 1335Verbotswidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3Direktanregung
- 7. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1378Verbotwidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab