"Rotlichtsünder" und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/ Am Hohen Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 136
Betreff: "Rotlichtsünder" und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/ Am Hohen Weg Die Entscheidung über Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeits-überwachungsanlagen erfolgt in der städtischen Unfallkommission. Zur Entscheidungsfindung sind die Unfallzahlen der Landespolizei maßgeblich. Örtlichkeiten mit in kurzer Zeit aufeinanderfolgenden schweren Unfällen, die auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, werden bevorzugt ausgewählt. Eine solche Priorisierung ist notwendig, weil einerseits nicht mehrere stationäre Anlagen zeitgleich realisierbar sind, andererseits können derartige Anlagen aus Budgetgründen auch nicht an jedem gewünschten Standort berücksichtigt werden. Die Kreuzung Große Nelkenstraße / Am Hohen Weg erfüllt die Voraussetzungen für die Installation einer solchen stationären Anlage nicht. Es liegt wegen Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen kein Unfallschwerpunkt vor. Eine stationäre Anlage ist daher aktuell nicht vorgesehen. Eine durch die Landespolizei durchgeführte Ortsbesichtigung ergab ebenso keine Auffälligkeiten. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates wurden jedoch über mehrere Tage mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Auswertung ergab eine durchschnittliche Übertretungsquote von 3 Prozent. Aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, gilt dieser Wert als unauffällig. Mit durchschnittlich sieben Übertretungen pro Stunde ist auch die Verkehrsbelastung vergleichsweise gering, so dass weitere Kontrollen zu Lasten nachweislich stärker belasteter Straßen gehen würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2016OFOF 77/7„Rotlichtsünder“ und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/Am Hohen WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016OMOM 811„Rotlichtsünder“ und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/Am Hohen WegDirektanregung
- 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 136"Rotlichtsünder" und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/ Am Hohen WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab