Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1368
Betreff: Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel Die Kirchengemeinde Niederursel und der Evangelische Regionalverband erklären ihr Einverständnis zur Anbringung einer Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel und unterstützen diese Initiative sehr. Die Anbringung einer Gedenktafel kann gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert werden. Die Mittel aus dem Budget des Ortsbeirates 8 stehen zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2013OFOF 331/8Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 20. Juni 2013OMOM 2308Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde NiederurselDirektanregung
- 6. September 2013Sie sind hierSTST 1368Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde NiederurselStellungnahme
- 16. Oktober 2016OFOF 68/8Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2016OMOM 844Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde NiederurselDirektanregung
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 191 WochenSTST 256Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde NiederurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab