Minderjährige ukrainische Geflüchtete in Frankfurt
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Situation minderjähriger ukrainischer Geflüchteter in Frankfurt. Es werden Informationen zur Unterbringung, zu den Leistungen und zur Integration in Bildungseinrichtungen bereitgestellt. Ziel ist es, die Bedürfnisse dieser vulnerablen Gruppe zu adressieren und ihre Teilhabe in der Stadt zu fördern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1:
- 1.886 Kinder und Jugendliche sind durch die Ausländerbehörde erfasst,
- 311 Kinder und Jugendliche befinden sich in städtischen Unterkünften,
- 55 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen nach dem SGB XII,
- 1.703 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen nach dem SGB II.
Zu Frage 2:
Die Stadt Frankfurt am Main hält für die Unterbringung von geflüchteten oder wohnungslosen Menschen Plätze in Hotels, Not- und Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnungen vor. Kinder und Jugendliche werden i.d.R. im Familienverbund bzw. mit Begleitpersonen in solchen kommunalen Übergangsunterkünften untergebracht. Rund 82% der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine leben mit ihren Familien in angemieteten Privatwohnungen oder privaten Unterkünften.
Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine:
114 ukrainische Kinder und Jugendliche haben sich an den Besonderen Dienst 51. D5 - Kinderschutz und unbegleitete minderjährige Ausländer - des Jugend- und Sozialamtes gewandt. 42 wurden in Inobhutnahmeeinrichtungen, 41 bei Verwandten oder Bekannten und 22 in Gemeinschaftsunterkünften mit ihren Verwandten untergebracht. 9 Jugendliche konnten bzw. mussten aus unterschiedlichen Gründen nicht untergebracht werden (z.B. Rückführung an Sorgeberechtigte).
Inobhutnahmen:
Darüber hinaus wurden 30 ukrainische Kinder und Jugendliche aus dem Erstversorgungszentrum an der Messe, welche als Unterkunft des Landes diente, auf Grund von Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen und im Rahmen der Jugendhilfe weiterversorgt.
Zu Frage 3:
Erstaufnahmeeinrichtungen in Hessen werden vom Land Hessen betrieben. Im Stadtgebiet Frankfurt befindet sich keine Erstaufnahmeeinrichtung. Aus diesen Gründen können keine Angaben zur Verweildauer von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen gemacht werden. Die Zuständigkeit liegt hier beim Regierungspräsidium.
Zu Frage 4:
Die Themen Kinderbetreuung und Schulbesuch und der damit verbundene Spracherwerb sind Schwerpunktthemen für Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Auffällig ist, dass ein Großteil ukrainischer Kinder und Jugendlicher, auf Wunsch der Eltern, nach dem Schulunterricht, zusätzlich an online-Unterrichtseinheiten in der Ukraine teilnimmt.
Um ein gelingendes Ankommen in Frankfurt und Teilhabe in den Stadtteilen zu gewährleisten, konnten sich Träger der Jugendhilfe auf Projektmittel bewerben, die gezielt Angebote für die Personengruppe schaffen. Des Weiteren halten die Betreiber von Unterkünften verschiedene Angebote vor, die auf die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Gruppe zugeschnitten sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2022KAKA 24Minderjährige ukrainische Geflüchtete in FrankfurtKAV-Anfrage
- 26. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1367Minderjährige ukrainische Geflüchtete in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab