Stolpergefahr am Sossenheimer Kirchberg
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Sanierung des Treppenaufgangs zum Sossenheimer Kirchberg, um die Stolpergefahr zu beseitigen. Die Umsetzung soll im zweiten Quartal 2023 erfolgen. Es sind jedoch noch Abstimmungen zu Randsteinen und Mauer erforderlich.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, den Treppenaufgang hin zum Sossenheimer Kirchberg zu sanieren. Die Umsetzung ist noch für das zweite Quartal dieses Jahres vorgesehen. Zu den Randsteinen am Schachbrettfeld und zu der Mauer sind noch ämterübergreifende Abstimmungen notwendig. Der Magistrat bedauert, daher keine abschließende Stellungnahme binnen der vorgegebenen Frist abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2023OFOF 714/6Sossenheim: Stolpergefahr am Sossenheimer KirchbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2023OMOM 3676Stolpergefahr am Sossenheimer KirchbergDirektanregung
- 16. Juni 2023Sie sind hierSTST 1363Stolpergefahr am Sossenheimer KirchbergStellungnahme
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 685Stolpergefahr am Sossenheimer KirchbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab