Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1361
Betreff: Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen Dem Vorschlag, eine Markierung in Form des Verkehrszeichens (VZ) 274-30 Straßenverkehrsordnung (StVO) "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" auf der Fahrbahn aufzubringen, um die Beschilderung zu verdeutlichen, wird nicht entsprochen. Dies würde gemäß der §§ 39-43 StVO einer Doppelbeschilderung entsprechen, die nicht anzuordnen ist. Der Anregung wird jedoch dahingehend entsprochen, dass ein zweites VZ 274-30 StVO (Tempo 30) nach dem Kurvenbereich in Höhe der Haus Nr. 37 angebracht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2018OFOF 277/8Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018VV 828Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichenAnfrage
- 30. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1361Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab