Zukunft der Grundstücke Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße und Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 135
Betreff: Zukunft der Grundstücke Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße und Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße Für das Grundstück zwischen Offenbacher Landstraße und Glaserstraße (Adresse Offenbacher Landstraße 392) wurde Anfang 2003 ein Bauantrag für ein Mehrfamilienwohnhaus genehmigt. Die Baugenehmigung wurde jedoch nicht in Anspruch genommen und ist inzwischen verfallen. Einen aktuellen Bauantrag gibt es derzeit nicht. Auch sind dem Magistrat etwaige Planungen des Eigentümers nicht bekannt. Für das Grundstück der ehemaligen Aral-Tankstelle zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße (Adresse Offenbacher Landstraße 468) liegt seit Ende 2008 eine Baugenehmigung für zwei Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 22 Wohnungen und einer Tiefgarage vor. Die Baugenehmigung wurde bereits einmal verlängert, ein Baubeginn jedoch bislang nicht angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2012OFOF 431/5Zukunft der Grundstücke Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße und Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2012VV 544Zukunft der Grundstücke Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße und Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener StraßeAnfrage
- 28. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 135Zukunft der Grundstücke Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße und Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab