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Nachhaltiges Bauen

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat bekräftigt die Bedeutung des nachhaltigen Bauens in Frankfurt am Main und hebt die positiven Erfahrungen mit ökologisch unbedenklichen Baumaterialien hervor. Es werden Maßnahmen zur Förderung von Begrünungen und Solaranlagen in Neubaugebieten vorgeschlagen, um ökologische Qualitäten zu stärken und den Klimaschutz zu unterstützen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 7.: Das nachhaltige Bauen soll in allen Gebieten gestärkt werden. So werden zum Beispiel in Bebauungsplänen ökologische Qualitäten festgesetzt (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Nistkästen, Regenwasserbewirtschaftung), die Stellplatzsatzung setzt Anreize für eine nachhaltige Mobilitätsnutzung, zu energetischen Fragen besteht außerdem ein Beratungsangebot durch das Energiereferat. Die städtischen Museen setzen sich im Rahmen ihrer Ausstellungen außerdem dafür ein, anhand von Best-Practice-Beispielen Bürgerinnen und Bürger für nachhaltiges Bauen zu sensibilisieren.

Zu 2.: Der Magistrat hat bisher bei seinen eigenen Bauvorhaben mit ökologisch bedenkenlosen Baumaterialien und nachhaltigem Bauen gute Erfahrungen gemacht. Dies gilt auch für die Haltbarkeit, die Stabilität und den Brandschutz bei Holzbauten. Allerdings muss bei Holzbauten und anderen Leichtbauten besonderes Augenmerk auf den sommerlichen Wärmeschutz gelegt werden, da solche Baumaterialen aufgrund ihrer geringeren Speichermasse eher zu sommerlichen Überhitzungen neigen. Die diesbezüglichen Vorgaben für kommunale Gebäude sind in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2021 zusammengefasst, die auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ unter dem Menüpunkt "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" frei verfügbar sind.

Zu 3.: Nachhaltiges Bauen und die Verwendung bedenkenloser Baumaterialien kann in jedem Neubaugebiet praktiziert werden.

Zu 4.: Die Festsetzungen in den Bebauungsplänen der Stadt Frankfurt am Main zur Begrünung von Grundstücken und Gebäuden beruhen auf den jeweiligen plangebietsspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. Die Festsetzungen können daher sowohl dem Artenschutz und dem Erhalt der Artenvielfalt dienen als auch zur Verbesserung des örtlichen Wasserhaushalts und der kleinklimatischen Verhältnisse erforderlich sein. Darüber hinaus erfüllen die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen oftmals auch wichtige freiraumplanerische und stadtgestalterische Aufgaben (z. B. Alleen). Welche dieser verschiedenen Funktionen zu präferieren ist, ergibt sich aus den jeweiligen Verhältnissen eines Plangebiets. Dementsprechend sind Art und Umfang der Begrünungsmaßnahmen festzulegen.

Zu 5.: Zur Förderung von Solaranlagen stehen den Städten und Gemeinden verschiedene Instrumente zur Verfügung. So können auf der Grundlage des § 9 Absatz 1 Nr. 23a des Baugesetzbuches (BauGB) in Bebauungsplänen Gebiete festgesetzt werden, in denen [ ] bei der Errichtung von Gebäuden [ ] bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien [ ] getroffen werden müssen. Auf dieser Gesetzesgrundlage kann die Installation von Solaranlagen auf Neubauten, auch in Kombination mit Dach- und Fassadenbegrünungen verlangt werden. Über diese planungsrechtlichen Möglichkeiten hinaus können die Städte und Gemeinden den Ausbau von Solaranlagen unterstützen, indem sie Anreize schaffen, die Bauherren dazu bewegen, derartige Anlagen freiwillig zu installieren. Neben einem umfassenden Beratungsangebot, das in Frankfurt am Main unter anderem durch das städtische Energiereferat gewährleistet wird, kommen somit noch finanzielle Förderprogramme in Frage.

Zu 6.: Die den Kommunen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Einfluss auf die Art der Energieerzeugung auf den privaten Baugrundstücken zu nehmen, beschränken sich auf die unter Ziffer 5 beschriebenen Maßnahmen. Dadurch können viele der heute zur Verfügung stehenden Technologien zur regenerativen Energieerzeugung umgesetzt werden. Mit welcher Technologie den Zielen des Klimaschutzes am besten entsprochen werden kann, muss jeweils anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse entwickelt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. April 2021OFOF 23/10Nachhaltiges BauenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Mai 2021OMOM 62Nachhaltiges BauenDirektanregung
  3. 26. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1355Nachhaltiges Bauen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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